Pendlerbeihilfen/Förderungen der einzelnen Bundesländer

Die Pendlerbeihilfe soll Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer unterstützen, welche täglich oder wöchentlich von ihrem Hauptwohnsitz an ihren Arbeitsplatz pendeln müssen.

Derzeit bieten folgende Bundesländer solche Förderungen bzw. Zuschüsse an:

→ Land Burgenland: Fahrtkostenzuschuss

→ Land Kärnten: Fahrtkostenzuschuss (Abwicklung: AK Kärnten)

→ Land Niederösterreich: Pendlerhilfe

→ Land Oberösterreich: Fernpendlerbeihilfe

→ Land Steiermark: Pendlerbeihilfe (Abwicklung: AK Steiermark)

Letzte Aktualisierung: 3. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Marktgemeinde Sankt Martin
3971 Sankt Martin 1, Tel: +43 (0) 28 57 / 22 62, Fax: +43 (0) 28 57 / 22 62-16
E-mail: gemeinde@st-martin.eu, Internet: http://www.st-martin.eu/