Registerauszug Geburt

Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über die Geburt

Dieser Registerauszug zur Geburt ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der Geburtsurkunde.

Er enthält wie die Geburtsurkunde:

  • die Namen des Kindes,
  • das Geschlecht des Kindes,
  • den Geburtszeitpunkt und Geburtsort des Kindes,
  • die Personendaten der Eltern,
  • das Datum der Ausstellung sowie
  • die Amtssignatur.

Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

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